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ISBN/EAN: 978-3-86583-966-4
Einband: kartoniertes Buch
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Auflage:
1. Auflage 2015
1. Auflage 2015
Erschienen am:
03.12.2015
03.12.2015
Sprache:
Deutsch
Deutsch
Umfang:
219 S.
219 S.
Format (T/L/B):
1.5 x 20.5 x 14.6 cm
1.5 x 20.5 x 14.6 cm
Hersteller:
Leipziger Universitätsverlag GmbH
info@univerlag-leipzig.de
Oststraße 41
DE 04317 Leipzig
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Aspekte des Urheberrechts bei Carl Maria von Weber, Albert Lortzing und Otto Nicolai
Leipziger Juristische Studien 9, Rechtshistorische Abteilung - Schriftenreihe der Albert-Lortzing-Gesellschaft 3
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Beschreibung
Diese Publikation ist der Erforschung verschiedener Aspekte des Urheberrechts bei Carl Maria von Weber, Gustav Albert Lortzing und Otto Nicolai gewidmet. Diese drei wohl bedeutendsten deutschen Opernkomponisten wurden in gerade jene Zeit hineingeboren, in der sich das Urheberrecht entscheidend entwickelte. Im Rahmen historischer Rechtstatsachenforschung wird veranschaulicht, wie sich die Künstler in einer Situation verhielt, in der es teilweise gar keinen oder nur unzureichend auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Urheberrechtsschutz gab. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in den deutschen Staaten, in Österreich, Italien und Frankreich wird durch Auswertung von Briefen, Tagebuchaufzeichnungen und erstmals auch auf Grundlage gefundener Verträge der Komponisten dargestellt: Welche Ausprägungen das Urheberrechtsempfinden der Komponisten im Hinblick auf Unterschiede in gesetzlichen und sozialen Rahmenbedingungen erfahren hatte Welche Maßnahmen die Musiker ergriffen, um Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung auszugleichen Inwiefern es den Künstlern möglich war sich ihre Existenzgrundlage durch die Verwertung ihrer Werke zu sichern Und schließlich inwiefern Dritte die Librettisten originär Rechte an den Werken der Komponisten herleiten konnten und wie sich die Musiker diesbezüglich positionierten.
Über Janine Wolf
Janine Wolf studierte Rechtswissenschaften in Leipzig und Basel und wurde am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arztrecht und Rechtsgeschichte der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit einer rechtshistorischen Arbeit über Aspekte des Urheberrechts dreier Komponisten aus dem 19. Jahrhundert promoviert. Derzeit ist sie Referendarin am Kammergericht Berlin.